Genehmigung

ERROR: Dieses Element ist nicht vollständig ausgefüllt.
textmedia 3761 <p>Die Errichtung und der Betrieb von Biogasanlagen sind in der Regel immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig nach § 4 BImSchG und der 4. BImSchV.</p> <p>Zuständig ist das Landesamt für Umwelt (LfU).</p> <p>Weitere relevante Vorschriften:</p> <ul><li>BauGB und BbgBO (baurechtliche Genehmigung)</li><li>Düngerecht und Wasserrecht (Lagerung von Gärresten)</li><li>Abfallrecht (Verwertung von Substraten)</li></ul>

ERROR: Dieses Element ist nicht vollständig ausgefüllt.
textmedia 3837 <p><strong>Lesen Sie mehr zum Thema:</strong></p>