textmedia 3802 <p>Die Genehmigung von Anlagen ist abhängig von der Leistung und dem Brennstoff der geplanten Anlage. </p> <ul><li>Kleinfeuerungsanlagen (< 1 MW): Anzeige- oder Abnahmepflicht nach 1. BImSchV</li><li>Mittlere Feuerungsanlagen (> 1 MW): Genehmigung nach BImSchG</li><li>Baugenehmigung nach BbgBO (bei Neubau von Heizwerken oder Wärmenetzen)</li><li>Naturschutzrechtliche Prüfung bei Nutzung von Landschaftspflegematerial</li></ul> <p>In Brandenburg überwachen die unteren Immissionsschutzbehörden den Anlagenbetrieb.</p>
Genehmigung
textmedia 3802 <p>Die Genehmigung von Anlagen ist abhängig von der Leistung und dem Brennstoff der geplanten Anlage. </p> <ul><li>Kleinfeuerungsanlagen (< 1 MW): Anzeige- oder Abnahmepflicht nach 1. BImSchV</li><li>Mittlere Feuerungsanlagen (> 1 MW): Genehmigung nach BImSchG</li><li>Baugenehmigung nach BbgBO (bei Neubau von Heizwerken oder Wärmenetzen)</li><li>Naturschutzrechtliche Prüfung bei Nutzung von Landschaftspflegematerial</li></ul> <p>In Brandenburg überwachen die unteren Immissionsschutzbehörden den Anlagenbetrieb.</p>
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