Genehmigung

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textmedia 3802 <p>Die Genehmigung von Anlagen ist abhängig von der Leistung und dem Brennstoff der geplanten Anlage.&nbsp;</p> <ul><li>Kleinfeuerungsanlagen (&lt; 1 MW): Anzeige- oder Abnahmepflicht nach 1. BImSchV</li><li>Mittlere Feuerungsanlagen (&gt; 1 MW): Genehmigung nach BImSchG</li><li>Baugenehmigung nach BbgBO (bei Neubau von Heizwerken oder Wärmenetzen)</li><li>Naturschutzrechtliche Prüfung bei Nutzung von Landschaftspflegematerial</li></ul> <p>In Brandenburg überwachen die unteren Immissionsschutzbehörden den Anlagenbetrieb.</p>

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textmedia 3852 <p><strong>Lesen Sie mehr zum Thema:</strong></p>