textmedia 2343 <p>Bei der Realisierung von Vorhaben der Tiefengeothermie müssen verschiedene Landes- und Bundesgesetze beachtet werden. Hierzu zählen unter anderem das Bundesberggesetz (BBergG), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das brandenburgische Wassergesetz (BbgWG) sowie das Geologiedatengesetz (GeoIDG). Begleitend sind die Vorschriften des Naturschutzes sowie des Immissionsschutzes zu beachten.</p> <p>Alle geologischen Untersuchungen und Bohrungen müssen gemäß dem Geologiedatengesetz und/oder dem Bundesberggesetz dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg 14 Tage vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden. Sollte die Bohrung in einem Teilgebiet nach dem Standortauswahlgesetz liegen, ist die Anzeige zur Bohrung mindestens 4 Wochen vor Bohrbeginn vorzunehmen. Die Anzeige erfolgt über das <a href="https://www.bohranzeige-brandenburg.de/" target="_blank" title="Link zum online Meldeverfahren">online Meldeverfahren</a> beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg.</p>
Im Merkblatt vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) werden in übersichtlicher Form die Genehmigungswege von Vorhabens zur Mitteltiefen und Tiefen Geothermie zusammengefasst dargestellt.